Sündikat – Halloween Edition vol.3

Was sagt das Jugendschutzgesetz? Im Jugendschutzgesetz finden sich diverse Regelungen, was den Aufenthalt von Minderjährigen in der Öffentlichkeit angeht. In § 5 ist zum Beispiel der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen geregelt: Zu den sogenannten öffentlichen Tanzveranstaltungen zählen unter anderem Diskotheken und Konzerte. Personen unter 16 Jahren müssen immer von ihren Eltern oder einem Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Ab einem Alter von 16 Jahren müssen Minderjährige spätestens um 24 Uhr gehen, wenn sie alleine unterwegs sind. Möchte ein 16- oder 17-jähriger Jugendlicher länger Party machen, braucht er dafür einen Muttizettel. https://muttizettel.de